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Unser FISIOFIT ist von allen Kranken-, Unfall- und Invalidenkassen anerkannt.

Somit unterliegen die Kosten der, der durch den Arzt verordneten Therapien, im Rahmen der Tarifverträge, bei den Versicherern. Sie benötigen eine gültige und aktuelle Verordnung des Arztes.



Ordentliche Kostenübernahme der Medizinischen Trainingstherapie (MTT) bei Krankheit, Unfall oder Invalidität mit aerztlicher Verordnung

Gemäss KVG wird MTT im Sinne von Rehabilitation einmalig pro Krankheitsbild für max. 3 Monate vergütet. Für MTT als diagnostische oder präventive Leistung besteht keine Leistungspflicht, ebenso gehen Tests und deren Auswertungen nicht zu Lasten der Versicherung.



Ordentliche Kostenübernahme der Medizinischen Trainingstherapie (MTT) bei Krankheit, Unfall oder Invalidität ohne aerztliche Verordnung

Qualitop zeigt sich in der Schweiz verantwortlich für die Zertifizierung von Fitnesscentern sowie Leiter/innen gesundheitsfördernder Kurse. Als unabhängige und neutrale Institution erfüllt Qualitop das Prinzip der sogenannten dritten Partei, wonach eine Zertifizierungsinstitution weder bei der Schaffung, noch der Vermarktung, oder Verkauf der von ihr zertifizierten Dienstleistung direkt oder indirekt Geld verdienen darf.



Rechtlich ist Qualitop ein Verein gemäss Artikel 60ff des Schweizerischen ZivilgesetzbuQhes. Gegründet wurde Qualitop im Mai 1996 von den Krankenversicherern Helsana (ehemals Helvetia / Artisana), Concordia, Swica und Wincare (ehemals KFW Winterthur).



Zur Zeit sind wir kein Mitglied dieser Vereinigung. Erwarten Sie eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse, so empfehlen wir Ihnen, eine genaue Beachtung der Statuten Ihrer Zusatzversicherung. In einzelnen Fällen können wir aus Erfahrung berichten, dass die Versicherer bereit sind, Beiträge von Fr. 100.- maximal Fr. 600.- zu übernehmen - dies mehrheitlich aber nur, wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt.